Verbraucherschutz

KW Consult GmbH

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

seit dem 13.06.2014 gilt aufgrund der Umsetzung einer EU-Verbraucherschutzrichtlinie das neue Widerrufsrecht für Maklerverträge im  Fernabsatz. Maklerverträge mit Verbrauchern, die außerhalb der eigenen Geschäftsräume oder im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief geschlossen werden, unterliegen fortan dem Widerrufsrecht.

Wir sind verpflichtet Sie über Ihr Widerrufsrecht und die Folgen eines Widerrufs zu informieren.  

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das nachstehende Musterwiderrufs-Formular aus und senden Sie es zurück.

Download Musterwiderrufs-Formular für Kaufobjekte

Download Musterwiderrufs-Formular für Mietobjekte

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Wenn wir für Sie mit der Dienstleistung vor Ablauf des Widerrufsrechts beginnen sollen, dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus, kreuzen bei „Erlöschen des Widerrufsrechts“ „Ja“  an und senden Sie es an uns zurück.

Download Musterwiderrufs-Formular für Kaufobjekte

Download Musterwiderrufs-Formular für Mietobjekte

Was Sie noch wissen sollten:

  • Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. V. 3.5.12 – III 62/11).
  • Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf unsere Tätigkeit als Maklers zurückgeht. Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie uns den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
  • Sie als Interessent/Verbraucher haben das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie – wie bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Wir werden Ihnen selbstverständlich keine Rechnung stellen.
  • Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642). Wir haben hierauf keinen Einfluss. Auch die optionalen Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 356 Abs. 4, 357 Abs. 8 BGB).
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